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   BVerwG, 08.08.1957 - II B 41.55   

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https://dejure.org/1957,4070
BVerwG, 08.08.1957 - II B 41.55 (https://dejure.org/1957,4070)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1957 - II B 41.55 (https://dejure.org/1957,4070)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1957 - II B 41.55 (https://dejure.org/1957,4070)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten der Landespolizei wegen falscher Personalangaben bei der Einstellung - Klärung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen ohne Bindung an das Vorbringen und die Beweisanträge der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.08.1953 - II B 136.53

    Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1957 - II B 41.55
    Sie rechtfertigt die Zulassung ebenfalls nicht (BVerwG 1, 3 und 19).
  • BVerwG, 16.12.1954 - III C 7.54
    Auszug aus BVerwG, 08.08.1957 - II B 41.55
    Insoweit rügt der Kläger keinen "wesentlichen" Verfahrensmangel (BVerwGE 1, 281) ; sein Vorbringen wirft insoweit auch keine rechtsgrundsätzliche Frage auf.
  • BVerwG, 25.10.1955 - I B 235.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1957 - II B 41.55
    Das gleiche hat von der durch die Rüge des Klägers aufgeworfenen Frage zu gelten, ob die Tatsachenbehauptungen, zu denen der Kläger Beweise angeboten hatte, überhaupt beweiserheblich waren (BVerwG I B 235.53, V B 141.55).
  • BVerwG, 19.01.1955 - II B 67.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1957 - II B 41.55
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entbehrt die Frage, ob der Tatrichter seiner Aufklärungspflicht genügt hat, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung und rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht (BVerwG II B 216.53, II B 67.54, III B 26.54).
  • BVerwG, 19.01.1955 - II B 216.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1957 - II B 41.55
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entbehrt die Frage, ob der Tatrichter seiner Aufklärungspflicht genügt hat, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung und rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht (BVerwG II B 216.53, II B 67.54, III B 26.54).
  • BVerwG, 07.10.1955 - V B 141.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1957 - II B 41.55
    Das gleiche hat von der durch die Rüge des Klägers aufgeworfenen Frage zu gelten, ob die Tatsachenbehauptungen, zu denen der Kläger Beweise angeboten hatte, überhaupt beweiserheblich waren (BVerwG I B 235.53, V B 141.55).
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